Wann eine Heilpraktikertätigkeit gewerblich ist
Ein ausgebildeter Heilpraktiker, der zu betreuenden Personen mit seinem Unternehmen betreutes Wohnen als Gesamtleistung anbietet, wozu auch Einzelgespräche mit den Betreuten gehören, ist gewerblich tätig.
Hintergrund
Der klagende Steuerpflichtige bietet erwachsenen Menschen mit einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder einer chronischen Suchterkrankung Unterstützung bei einer selbstbestimmten Lebensführung an. Bei den Patienten handelt es sich um kranke Personen, die in ihrer Wohnung betreut werden müssen. Sie sind nicht mehr in der Lage, sich allein in ihrer Wohnung zu versorgen.
Der Steuerpflichtige beschäftigt hierzu Fachkräfte, insbesondere Altenpfleger und Erzieher. Er selbst ist nach seiner Ausbildung Diplom Sozialarbeiter, Diplom Kunsttherapeuten und Heilpraktiker für Psychotherapie. Er ist der Auffassung, die Tätigkeit sei freiberuflich i. S. v. § 18 EStG, während das Finanzamt von einer gewerblichen Tätigkeit ausgeht.
Entscheidung
Die Klage hatte keinen Erfolg.
Im Streitfall führte der Steuerpflichtige ein Unternehmen, das betreutes Wohnen als Gesamtleistung anbietet, wozu u. a. auch Einzelgespräche mit ihm gehören. Hierin sieht das FG keine heilpraktische Tätigkeit, sodass eine gewerbliche Tätigkeit vorlag und es auf die weiteren Kriterien des § 18 EStG nicht ankam.
Das FG stellte klar, dass allein die Ausbildung in einem Katalogberuf nicht ausreicht, um jede der Tätigkeiten des Steuerpflichtigen auch als solche des Katalogberufs einzustufen. Denn die im Streitfall zur Verfügung gestellten bzw. angebotenen Leistungen erfüllten nicht die Kriterien einer selbstständigen/heilenden Tätigkeit oder die eines Heilpraktikers, sodass diese insgesamt nicht als solche den Einkünften aus § 18 EStG zuzurechnen sind.
Außerdem fehlt es an der leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, der seine Patienten nach 4 Wochen an seine Mitarbeiter abgibt und damit keinen Einfluss mehr auf den weiteren Fortgang der Behandlung nimmt.