Ermittlung des Gebäudesachwerts
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die neuen Baupreisindizes für das Kalenderjahr 2026 veröffentlicht.
Hintergrund
Baupreisindizes sind maßgeblich für die steuerliche Bewertung von Gebäuden nach § 190 Bewertungsgesetz (BewG). Sie werden insbesondere benötigt, um den sog. Gebäudesachwert zu ermitteln – also den Wert eines Gebäudes für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für weitere steuerliche Bewertungsverfahren.
Die Baupreisindizes dienen dazu, die in der Anlage 24 zum Bewertungsgesetz festgelegten Regelherstellungskosten an die aktuelle Preisentwicklung im Bauwesen anzupassen. Grundlage sind die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Jahresdurchschnitt 2025). Für Bewertungsstichtage im Jahr 2026 gelten nach Umbasierung auf das Jahr 2010 folgende Werte:
- Für die Gebäudearten 1.01 bis 5.1 beträgt der Index 189,1,
- für die Gebäudearten 5.2 bis 18.2 liegt er bei 192,9.
Die Regelungen zum Teileigentum und zur Auffangklausel gelten entsprechend.
Neue Indizes berücksichtigen
Für die Praxis bedeutet dies, dass bei allen steuerlichen Bewertungen mit Stichtag im Jahr 2026 die aktualisierten Indizes zwingend zu berücksichtigen sind. Sie wirken sich unmittelbar auf die Höhe des anzusetzenden Gebäudewerts aus und können damit Einfluss auf die steuerliche Belastung haben.
