Ein Geschäftsführer einer GmbH, der für seine Arbeit bezahlt wird, muss in der Regel Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das gilt auch für Geschäftsführer, die nicht die Mehrheit der Gesellschaftsanteile besitzen und somit die Entscheidungen der Gesellschafterversammlung nicht blockieren können. Nur Geschäftsführer, die die Mehrheit der Anteile halten oder alleinige Geschäftsführer sind, sind von der Sozialversicherungspflicht befreit.