Förderung privater Investitionen & Co. durch das sog. Standortfördergesetz
Der Gesetzgeber beabsichtigt mit dem sog. Standortfördergesetz eine Förderung privater Investitionen & Co. zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Der maßgebende Gesetzesentwurf wurde am 7.11.2025 in den Bundestag eingebracht.
Hintergrund
Die deutsche Wirtschaft steht vor strukturellen Herausforderungen, die das Wachstum dämpfen können, wie beispielsweise die Dekarbonisierung, geoökonomischen Fragmentierungen und eine geringe Produktivität - auch durch eine schleppende Digitalisierung. Um den strukturell bedingten Herausforderungen entgegenzutreten und Wachstumspotentiale zu heben, bedarf es daher der Verbesserung allgemeiner Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Abbaus von Investitionshemmnissen.
Veräußerung von Anteilen an KapGes durch PersGes
Die Möglichkeit zur Übertragung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften durch Personengesellschaften ist grundlegend in § 6b Abs. 10 EStG geregelt.
Der Gesetzesentwurf des Standordfördergesetzes sieht vor: Mit dem Ziel, z.B. Investitionen in Venture Capital zu erleichtern, erfolgt eine Vervierfachung des Höchstbetrags (von 500.000 Euro auf 2.000.000 Euro) für die Übertragung von stillen Reserven aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die im Betriebsvermögen gehalten werden, auf begünstigte Reinvestitionen (sog. „Roll-Over“).
Eine Erhöhung wird vorgenommen, um größere Spielräume für betriebliche Reinvestitionen zu schaffen.
Entfall der Steuerbefreiung bei REIT-AG‘s
Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 70 EStG befreit zur Hälfte Erträge aus der Veräußerung von Grund und Boden und Gebäuden an eine sog. REIT-AG oder an einen sog. Vor-REIT, wenn der obligatorische Vertrag vor dem 1. Januar 2010 abgeschlossen wurde.
Eine weitere Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 70 EStG regelte hingegen ebenfalls eine hälftige Steuerbefreiung, wenn Grund und Boden und Gebäude durch bestimmte Rechtsvorgänge (insbesondere Umwandlungen, Formwechsel, Verschmelzungen, Abspaltungen und REIT-Gründungen) auf einen sog. REIT übertragen wurden und die in diesen Fällen erforderliche Schlussbilanz auf einen Zeitpunkt vor dem 1. Januar 2010 aufzustellen war.
Der Gesetzesentwurf des Standortfördergesetzes sieht nun vor: Zweck der Steuerbefreiung war es, im Rahmen der gesetzlichen Einführung der sog. REITG-AG temporäre Anreize für eine Übertragung von Immobilienvermögen auf einen sog. REIT zu schaffen, um das Entstehen von neuen REIT-AGs zu erleichtern.
Da die Regelungen in § 3 Nr. 70 EStG für Sachverhalte ab dem Jahr 2010 keine Anwendung mehr finden, sollen diese durch das Standortfördergesetz ersatzlos gestrichen werden.
Besteuerung nach dem Investmentsteuergesetz (InvStG)
Der Gesetzesentwurf des Standortfördergesetzes sieht zudem vor, die Investitionsmöglichkeiten von Fonds wesentlich zu erweitern, z.B. durch unbegrenzte Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften oder in alle Arten von anderen Fonds wie „European Long Term Investment Funds“ (ELTIF)Um Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Unternehmen zu vermeiden, die erneuerbare Energien erzeugen oder andere Infrastrukturprojekte betreiben, sollen die Einkünfte von Investmentfonds aus derartigen Einkunftsquellen zudem generell der Besteuerung unterworfen werden.
Dies bedeutet, dass die derzeit bestehenden Steuerbefreiungsmöglichkeiten abgeschafft werden.