Mindestlohn wird ab 2026 erhöht
Das Bundeskabinett hat die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt – und zwar deutlich: Ab 2026 werden Beschäftigte mehr pro Stunde verdienen.
Hintergrund
Zum Thema Mindestlohn wurden in den vergangenen Monaten intensive Diskussionen geführt. Während einerseits die Meinung vertreten wurde, dass Arbeit gerecht und fair entlohnt werden muss, warnten Kritiker andererseits von einer zu großen Erhöhung und daraus folgenden Personalkosten für Unternehmen.
Zudem entstand eine Debatte, wer denn nun die Höhe des Mindestlohns final festlegen darf: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil forderte einen Mindestlohn von 15 Euro die Stunde. Doch eine staatliche Festlegung des Wertes würde die Frage aufbringen, was denn nun mit der Mindestlohnkommission ist.
Personalkosten erhöhen sich
Diesen Kontroversen wurde nun ein Ende gesetzt und nach dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 der Mindestlohn festgesetzt. Der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro wird damit zum 1.1.2026 zunächst auf 13,90 Euro je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 1.1.2027 auf 14,60 Euro. Das bedeutet: Der Mindestlohn steigt damit zunächst um 8,42 Prozent und im Folgejahr um weitere 5,04 Prozent.
Für Arbeitnehmer bedeutet die Erhöhung mehr Lohn pro Stunde. Davon profitieren insbesondere Minijobber und Teilzeitkräfte. Doch für Unternehmen steigen die Personalkosten, sodass viele Arbeitgeber ihre Lohn- und Preisplanung zeitnah anpassen müssen.