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Muss das Finanzamt einer Umstellung des Wirtschaftsjahres zustimmen?

Das Finanzamt muss zustimmen, wenn ein Unternehmen das Wirtschaftsjahr ändern will, auch wenn die Umstellung nur aus steuerlichen Gründen erfolgt.

Hintergrund

Die Klägerin, eine GmbH, die in einen Konzern eingebunden war, wollte des Wirtschaftsjahr auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr umstellen. Hintergrund war – verkürzt dargestellt – im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung körperschaftsteuerliche Verluste geltend machen zu können.

Das stellte die Klägerin auch so in einem Schreiben an das Finanzamt dar, mit dem sie die Zustimmung des Finanzamts zur Umstellung des Wirtschaftsjahres beantragte.

Das Finanzamt lehnte den Antrag ab mit der Begründung, dass eine Umstellung des Wirtschaftsjahres allein aus steuerlichen Gründen nicht zulässig ist. Vielmehr sind betriebliche und wirtschaftliche Gründe erforderlich.

Der Fall wurde vor dem Finanzgericht Münster verhandelt.

Entscheidung

Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin. Die Klägerin hat hier einen Anspruch auf Zustimmung des Finanzamts zur Umstellung des Wirtschaftsjahres.

Laut Gesetz darf das Finanzamt die Zustimmung nur verweigern, wenn die Änderung des Wirtschaftsjahres missbräuchlich ist.

Eine Umstellung des Wirtschaftsjahres aus wirtschaftlichen Gründen ist immer möglich. Die Nutzung von steuerlichen Verlusten ist als ausreichender Grund anzusehen, daher hätte das Finanzamt die Zustimmung nicht verweigern dürfen.