Neues Verfahren „RaBe“ zur Belegeinreichung beim Finanzamt
In verschiedenen Bundesländern kommt bereits das Verfahren „RaBe“ zum Einsatz, um Belege digital an das Finanzamt zu übermitteln.
Hintergrund
Nicht selten kommt es vor, dass die Steuererklärung eingereicht wird, in der Hoffnung, bald eine Steuererstattung zu erhalten. Doch wenn das Finanzamt Rückfragen hat, beispielsweise zu Werbungskosten, Spenden oder haushaltsnahen Dienstleistungen, kann es sein, dass Belege angefordert werden. Das kann die Bearbeitung der Steuererklärung um einige Wochen verzögern. Steuerpflichtige warten dadurch länger auf ihre erhoffte Erstattung. Doch eine neue Funktion in Elster soll den Prozess deutlich beschleunigen und vereinfachen.
„RaBe“ steht für „Refinanzierung auf Belege“. Mit diesem Verfahren soll die Digitalisierung der Steuererklärung voranschreiten. Belege können dann direkt beim Ausfüllen der elektronischen Steuererklärung im Programm „Mein ELSTER“ oder anderen RaBe-fähigen Steuerprogrammen online hinterlegt werden.
RaBe nutzen
Wie funktioniert das? Werden beispielsweise Werbungskosten eingetragen, kann der jeweilige Beleg direkt mit der Eingabe verknüpft werden. Das Finanzamt kann die hinterlegten Belege bei der Bearbeitung dann einfach per Mausklick abrufen. Damit soll das Veranlagungsverfahren entlastet werden. Rückfragen bei Steuerberater oder Steuerbürgern entfallen auf diese Weise. Werden Belege vom Finanzamt abgerufen, erhält der Steuerbürger oder Steuerberater eine Nachricht über das Elster-Portal.
RaBe steht bereits in einigen Bundesländern zur Verfügung, wie beispielsweise Berlin, Bayern, Hessen und Thüringen. Aktuell macht die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg darauf aufmerksam, dass die Funktion bei den Finanzämtern in dem Bundesland nun verfügbar sei.
Werden Steuererklärungen in Papierform eingereicht, muss weiterhin damit gerechnet werden, dass Belege vom Finanzamt angefordert werden und sich die Bearbeitung der Steuererklärung verzögert.