R.S.B. Schmitz Bergen Frank GmbHSteuerberatungsgesellschaftLuisenstraße 1-3 - 56068 Koblenz
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Für die Gewährung der Ehrenamtspauschale müssen Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit entweder im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft vorliegen. Im erstgenannten Fall muss die Tätigkeit z. B. für die Stadt ausgeübt werden; sie muss aber nicht gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke fördern.
Ein Zuschuss des Arbeitgebers für den Kindergarten wird von den Mitarbeitenden als attraktiver Vorteil angesehen. Allerdings sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten, damit dieser steuerfrei bleibt.
Der vertragliche Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers als sonstige Kapitalforderung wird mit dem wirksamen Zustandekommen des Darlehensvertrags „begründet“.
Bei der Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf ein Einzelunternehmen ist die Übernahme des positiven Eigenkapitals bei der Berechnung von Überentnahmen des Einzelunternehmers als Einlage zu berücksichtigen.
Sind Parkplatzgestellungen an Hotelgäste selbstständige Hauptleistungen zu den ermäßigt zu besteuernden Übernachtungsleistungen und deshalb von der Steuersatzermäßigung ausgenommen? Diese Frage hat der BFH hat dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Die Art und Weise, in der der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungen geführt hat, ist eine Tatsache. Dies gilt im Fall der Einnahmenüberschussrechnung nicht nur für Aufzeichnungen über den Wareneingang, sondern ebenso für sonstige Aufzeichnungen und die übrige Belegsammlung.
Beiträge an einen Solidarverein zur Erlangung von Krankenversicherungsschutz sind als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn sich aus der Auslegung der Satzung und den weiteren Gesamtumständen ein Rechtsanspruch der Mitglieder auf Leistungen ergibt.
Die Einsichtnahme in Steuerakten nach Durchführung des Besteuerungsverfahrens ist zwar ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige hiermit steuerverfahrensfremde Zwecke verfolgen will. Hiervon unberührt bleibt aber ein Auskunftsanspruch über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).